Erbausschlagung

Risiken ausschalten, Chancen nutzen

Wann und warum Sie ein Erbe ablehnen sollten

Ein Erbe anzutreten bedeutet nicht immer einen finanziellen Gewinn. Oft sind mit dem Nachlass auch Schulden oder andere Verpflichtungen verbunden, die eine Erbschaft zur Belastung machen können. In solchen Fällen kann die Erbausschlagung eine sinnvolle Option sein.

Wann ist eine Erbausschlagung sinnvoll?

Eine Erbausschlagung kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, zum Beispiel:

Überschuldeter Nachlass: Wenn die Schulden des Erblassers höher sind als das vorhandene Vermögen, kann eine Erbausschlagung helfen, die finanzielle Verantwortung zu vermeiden.


Unattraktive Vermögenswerte: Falls die Erbschaft schwer verwertbare Immobilien oder laufende Verpflichtungen beinhaltet, kann die Ausschlagung eine bessere Lösung sein.


Familiäre oder persönliche Gründe: In manchen Fällen kann es gewünscht sein, das Erbe nicht anzunehmen, etwa bei komplizierten Familienverhältnissen.


Taktische Erbausschlagung zur Steuerersparnis: In einigen Fällen kann es steuerlich vorteilhaft sein, eine Erbschaft auszuschlagen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn nahe Angehörige wie Kinder oder Enkel als nachrückende Erben geringere steuerliche Belastungen haben als der ursprüngliche Erbe.

Fristen und Ablauf der Erbausschlagung

Die Ausschlagung eines Erbes muss in den innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Falls der Erblasser oder der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland gelebt hat, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Ausschlagung muss in notariell beglaubigter Form oder direkt beim Nachlassgericht erklärt werden und kann grundsätzlich nicht mehr widerrufen werden.

Folgen einer verpassten Ausschlagungsfrist

Falls die gesetzliche Frist zur Erbausschlagung verstreicht, gilt das Erbe automatisch als angenommen – mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass Sie als Erbe nicht nur das Vermögen des Erblassers übernehmen, sondern auch für dessen Schulden mit Ihrem eigenen Vermögen haften.

Diese Erbenhaftung kann dazu führen, dass Sie für offene Kredite, Mietrückstände oder andere finanzielle Verpflichtungen des Verstorbenen aufkommen müssen. In extremen Fällen kann eine verspätete Erbannahme sogar Ihre eigene finanzielle Sicherheit gefährden.

Falls Sie sich in einer solchen Situation befinden, gibt es jedoch noch einige Möglichkeiten, sich vor einer persönlichen Haftung zu schützen.  

Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!

Die Entscheidung für oder gegen eine Erbausschlagung sollte gut überlegt sein. Als Spezialisten für Erbrecht beraten wir Sie umfassend, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden – sei es zur Vermeidung finanzieller Risiken oder zur optimalen Nachlassplanung.

Die häufigsten Fragen:

FAQ: Erbausschlagung

Eine Erbausschlagung ist die offizielle Erklärung, dass Sie eine Erbschaft nicht annehmen möchten. Dadurch treten Sie nicht in die Erbenstellung ein und übernehmen weder Vermögen noch Schulden des Erblassers.

Eine Erbausschlagung kann in verschiedenen Fällen vorteilhaft sein, insbesondere wenn:

  • Der Nachlass überschuldet ist und die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen.
  • Sie finanzielle Verpflichtungen vermeiden möchten, etwa bei Immobilien mit hohen Belastungen.
  • Sie eine taktische Ausschlagung zur Steueroptimierung nutzen möchten, sodass das Erbe direkt auf einen begünstigten Erben übergeht.
  • Familiäre oder persönliche Gründe gegen die Erbannahme sprechen.

Die Frist zur Erbausschlagung beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Ihrer Erbenstellung erfahren.
Falls der Erblasser oder der Erbe im Ausland lebt, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Die Ausschlagung muss entweder:

  • Persönlich beim zuständigen Nachlassgericht erklärt werden oder
  • Notariell beurkundet und an das Nachlassgericht gesendet werden.

 

Eine einfache schriftliche Mitteilung oder das bloße Ignorieren der Erbschaft reicht nicht aus.

 

Wenn Sie die Frist zur Erbausschlagung versäumen, gilt das Erbe automatisch als angenommen – mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass Sie nicht nur das Vermögen des Erblassers erhalten, sondern auch für dessen Schulden haften.

Es gibt es jedoch unter bestimmten Bedingungen noch Möglichkeiten, sich von der Erbenhaftung zu befreien, zum Beispiel:

  • Nachlassinsolvenz: Falls der Nachlass nicht ausreicht, um alle Schulden zu decken, kann eine Nachlassinsolvenz beantragt werden. Dadurch bleibt Ihr eigenes Vermögen geschützt, und die Haftung beschränkt sich auf den Nachlass.
  • Dürftigkeitseinrede: Falls der Nachlass so gering ist, dass eine Insolvenz nicht möglich ist, kann der Erbe die Haftung auf den Nachlass beschränken.
  • Anfechtung der Erbschaftsannahme: Falls der Erbe erst nach Fristablauf von einer Überschuldung erfährt oder sich über die Erbenstellung geirrt hat, kann unter engen Voraussetzungen eine Anfechtung der Annahme der Erbschaft geprüft werden.

 

Da eine versäumte Erbausschlagung weitreichende finanzielle Folgen haben kann, ist eine schnelle Prüfung und rechtliche Unterstützung notwendig.

Eine einmal erklärte Ausschlagung ist grundsätzlich unwiderruflich. In manchen Fällen – z. B. bei Irrtum oder Täuschung über den Nachlass – kann die Ausschlagung angefochten werden. Sprechen Sie uns an, ob dies in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Nach Ihrer Ausschlagung tritt der nächste gesetzliche oder testamentarische Erbe an Ihre Stelle. Falls auch dieser das Erbe ausschlägt, wird weiter in der Erbfolge fortgefahren. 

Falls alle Erbberechtigten ausschlagen, fällt der Nachlass an den Staat.

Ja, eine taktische Erbausschlagung kann in bestimmten Fällen helfen, Erbschaftssteuer zu sparen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Erbe an eine nachrückende Person fällt, die einen höheren Freibetrag oder eine günstigere Steuerklasse hat.

Wichtig: Eine Ausschlagung mit rein steuerlichen Motiven sollte gut durchdacht und rechtlich geprüft werden, da sie nicht rückgängig gemacht werden kann und unter Umständen weitere Konsequenzen für Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisse hat.

Wir sind erreichbar.

Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.