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Kanzlei Görne Bissoli

Vergütung

Transparent und fair

01

Erstgespräch

Wir besprechen Ihr Anliegen überschlägig und klären, ob und wie wir Sie unterstützen können. Für das Erstgespräch entstehen Ihnen keine Kosten.

02

Kosteneinschätzung

Auf Grundlage des Erstgesprächs erläutern wir Ihnen, welche Vergütungsform für Ihr Mandat geeignet ist und mit welchen Kosten Sie voraussichtlich rechnen müssen.

03

Beauftragung

Erst wenn Vorgehen und Vergütung geklärt sind, entscheiden Sie über die Beauftragung. Die kostenpflichtige Bearbeitung beginnt erst anschließend auf der vereinbarten Grundlage.

Die Vergütungsmodelle

1. Abrechnung nach RVG

Ohne gesonderte Vergütungsvereinbarung richtet sich die anwaltliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren hängt insbesondere vom Gegenstandswert und der Art unserer Tätigkeit ab.

Geeignet insbesondere für: Angelegenheiten mit klar bestimmtem Gegenstandswert und gesetzlich gut kalkulierbaren Gebühren.

Nur bedingt geeignet in Angelegenheiten mit unbekanntem Gegenstandswert, etwa Pflichtteilsangelegenheiten.

2. Zeithonorar

Wenn Sie mit uns ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich unsere Vergütung allein nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand. Der Aufwand wird in Einheiten von 6 Minuten erfasst. Sie erhalten regelmäßig eine Abrechnung, die eine genaue Aufstellung unserer Tätigkeit beinhaltet. Sie behalten damit die volle Kontrolle über die Gebühren.

Geeignet für: Angelegenheiten mit schwer vorhersehbarem Arbeitsaufwand, z. B. Streitigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften.

3. Pauschalhonorar

Bei klar abgrenzbaren Leistungen kann bereits vor Beginn der Bearbeitung ein fester Gesamtpreis vereinbart werden. Sie wissen damit von Anfang an, welche Anwaltskosten für die vereinbarte Leistung entstehen.

Geeignet für: Testamente, Vertragsentwürfe und andere in ihrem Umfang gut planbare Leistungen.

4. Erfolgshonorar

In geeigneten Fällen kann eine Vergütung vereinbart werden, die ganz oder teilweise vom wirtschaftlichen Erfolg unserer Tätigkeit abhängt. Dies kommt insbesondere bei der Durchsetzung werthaltiger erbrechtlicher Ansprüche in Betracht.

Ob ein Erfolgshonorar rechtlich zulässig und für Ihren Fall sinnvoll ist, prüfen wir individuell.

Besonders relevant bei: Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Einzelheiten zum Erfolgshonorar in Pflichtteilssachen haben wir hier dargestellt.

Häufig leider keine Möglichkeit: Rechtsschutzversicherungen

Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken den Bereich des Erbrechts nicht oder nur zu einem geringen Teil mit ab. Informieren Sie sich unbedingt vorab, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung einspringt.

Wir sind erreichbar.

Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.