RA Marek Görne Bissoli & Kollegen

Ihre digitale Kanzlei für Erbrecht.

Ihr Anliegen einfach von zu Hause gelöst

Wer mit dem Thema Erben konfrontiert wird, gerät oft in ein Labyrinth aus rechtlichen Fallstricken und persönlichen Belastungen.

Wir nehmen diese Last und machen es Ihnen so einfach wie möglich. Sie geben uns die nötigen Informationen, wir erledigen den Rest. Schnell, unkompliziert, ohne Umwege. 

Beratung, die überzeugt

Flexible Beratung ohne Kanzleibesuch – spezialisiert, verständlich und fair.

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100 % Erbrecht

Halbwissen kann teuer werden - besonders im Erbrecht. Vertrauen Sie auf erfahrene Spezialisten für einen reibungslosen Ablauf.

02

Digital & flexibel

Mehr Zeit für das Wesentliche:
Wir übernehmen, Sie lehnen sich zurück. Keine Kanzleibesuche, kein Papierkram. Unsere Beratung passt sich Ihrem Alltag an - flexibel und nur einen Klick entfernt.

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Klar & fair

Klarheit schafft Vertrauen - auch beim Honorar. Deshalb sind unsere Modelle fair, verständlich und ohne versteckte Kosten. Ein kostenfreies Erstgespräch ist für uns selbstverständlich.

Ihr Pflichtteil stressfrei.

Sie wurden beim Erbe übergangen? 

Überlassen …

Nutzen Sie unseren kostenlosen Pflichtteilsrechner und finden Sie heraus, was Ihnen vom Erbe zusteht. 

Was unsere Mandanten sagen

Wir lotsen Sie durch die Erbschaft.

Ob zu Lebzeiten oder im Erbfall: Wenn es ums Erben geht, erleben viele Betroffene stürmische Zeiten und haben viele Fragen. 

Was steht wem zu? Was ist zu tun? 

Wir bringen Ordnung ins juristische Chaos und sorgen für Klarheit – verständlich, ohne Fachchinesisch, auf den Punkt.

Unsere Kompetenzen

Erbrecht von A bis Z

Pflichtteilsrecht

Wir setzen Ihren Pflichtteilsanspruch effizient durch und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Testamente

Wir erstellen Ihr rechtssicheres, professionelles Testament - zum Festpreis.

Erbauseinandersetzung

Wir unterstützen Sie, das Erbe gerecht und nach den Wünschen des Verstorbenen zu verteilen.

Erbausschlagung

Wir beraten Sie zu den Folgen einer Erbausschlagung und führen diese mit Ihnen durch.

Erbschein & Erbenfeststellung

Wir unterstützen Sie in allen Angelegenheiten rund um den Erbschein und klären für Sie der Erbfolge gerichtlich.

Weitere Kompetenzen

Wir sind in allen erbrechtlichen Angelegenheiten tätig. Hier erhalten Sie einen Überblick über unser gesamtes Leistungsspektrum.

Dynamisch und fachlich auf den Punkt.

Unser Team

RA Görne Bissoli

Rechtsanwalt, Spezialist für Erbrecht

"Jeder Erbfall ist gesamtheitlich in seiner menschlichen, rechtlichen und
wirtschaftlichen Dimension zu betrachten.
Für meine Mandanten nehme ich mir die hierfür erforderlich Zeit gerne."


Mehr über RA Görne Bissoli

International vernetzt und fachlich up to date.

Unsere Mitgliedschaften

Die häufigsten Fragen:

F A Q

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige wie Kinder und Ehepartner. Er kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Gern berechnen wir Ihnen Ihren individuellen Pflichtteilsanspruch und setzten diesen durch.

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass Ehepartner, Kinder und ggf. weitere Verwandte nach festen Regeln erben.

Ein Erbschein ist unter anderem notwendig, wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt und Sie als Erbe ausweisen müssen, also insbesondere Bankgeschäfte oder Grundbuchänderungen vornehmen möchten.

Ein Testament ist sinnvoll, wenn Sie Ihren Nachlass individuell regeln, sowie Streit unter den Erben und unnötige Steuerlasten vermeiden möchten. Besonders wichtig ist es für Patchwork-Familien, unverheiratete Paare und Unternehmer. Für internationale Paare ist es unverzichtbar.

Unsere digitale Kanzlei kombiniert höchste fachliche Expertise mit moderner Technologie. Sie profitieren von flexibler Online-Beratung, schneller Bearbeitung ohne lange Wartezeiten und sicherem Dokumentenaustausch – egal, wo Sie sich befinden. So erhalten Sie effiziente, transparente und zeitsparende Rechtsberatung auf höchstem Niveau.

Ein Erbvertrag ermöglicht eine verbindliche Regelung der Erbfolge zwischen den Vertragsparteien. Im Gegensatz zum Testament kann er nicht einseitig widerrufen werden und bietet somit mehr Planungssicherheit, insbesondere für Ehepaare, Lebenspartner oder Unternehmensnachfolgen.

 Die Erbengemeinschaft muss sich über die Verteilung des Nachlasses einigen. Falls keine Einigung möglich ist, kann eine Teilungsversteigerung oder eine gerichtliche Klärung der Aufteilung notwendig sein. 

Eine Erbausschlagung muss in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht erklärt werden. Wir unterstützen Sie bei einer schnellen und rechtskonformen Abwicklung.

Wir sind erreichbar.

Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.