Erbschaftssteuer

Risiken ausschalten, Chancen nutzen

Wir lieben Erbschaftssteuerrecht

Warum? 

Ganz einfach: Mit dem richtigen Know How kann durch die richtige Nachlassplanung, aber selbst noch nach Anfall der Erbschaft, bares Geld gespart werden.  

Die Steueroptimierung von Erbschaften birgt ein großes Potential. Es kann nur gemutmaßt werden, welche Summen jährlich an den Fiskus fallen, weil Erben und Erblasser entweder gar nicht an die Steuer gedacht oder sich nicht professionell beraten lassen haben.

Zudem kann die Steuer das Ende der Familienimmobilie bedeuten, wenn nicht ausreichend Barmittel vorhanden sind, um die Steuer zu begleichen – der Verkauf ist dann meist die einzige Lösung.

Freibeträge optimal ausschöpfen

Das Erbschaftssteuerrecht bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Steuer zu vermeiden oder zumindest den Steuersatz wesentlich zu senken. Zentraler Aspekt ist hierbei meist, die gesetzlich vorgesehenen Freibeträge optimal zu nutzen. 

Die Erbschaftsteuer richtet sich nach der Höhe des Erbes und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben. Ehepartner, Kinder und Enkel haben hohe Freibeträge, die sie steuerfrei erben können. Diese Freibeträge können durch geschickte Planung mehrfach genutzt werden – insbesondere durch eine frühzeitige Vermögensübertragung zu Lebzeiten.

Schenkungen gezielt nutzen

Eine der effektivsten Methoden zur Steuervermeidung ist die Schenkung zu Lebzeiten. Die Freibeträge für Schenkungen können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Durch eine schrittweise Übertragung von Vermögenswerten über mehrere Jahre hinweg lässt sich die Steuerlast erheblich senken oder sogar ganz vermeiden.

Immobilien richtig übertragen

Immobilien machen oft einen großen Teil des Nachlasses aus – und werden nach ihrem Verkehrswert besteuert. In vielen Fällen können jedoch steuerliche Vergünstigungen genutzt werden, zum Beispiel wenn eine selbstgenutzte Immobilie an Ehepartner oder Kinder vererbt wird. Auch Nießbrauch- oder Wohnrechte können helfen, den steuerpflichtigen Wert der Immobilie zu senken.

Unternehmensnachfolge steueroptimiert gestalten

Für Unternehmer ist eine rechtzeitige Nachfolgeplanung entscheidend, um hohe Steuerbelastungen zu vermeiden. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen, wenn der Betrieb für eine bestimmte Zeit weitergeführt wird. Eine individuell angepasste Strategie kann hier große finanzielle Vorteile bringen.

Taktische Erbausschlagung

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, eine Erbschaft taktisch auszuschlagen. Bei einer lenkenden Ausschlagung geht das Erbe auf nachrückende Erben über, die möglicherweise eine günstigere steuerliche Situation haben. Dies kann helfen, Freibeträge besser zu nutzen und eine hohe Steuerbelastung für den ursprünglichen Erben zu vermeiden.

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Die häufigsten Fragen:

FAQ Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer fällt an, wenn eine Person durch Erbschaft oder Vermächtnis Vermögen erhält und dieses den jeweiligen steuerlichen Freibetrag übersteigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erbschaft durch gesetzliche Erbfolge oder ein Testament erfolgt.

Auch Pflichtteilsansprüche unterliegen der Erbschaftssteuer, da sie einen Anspruch auf eine Geldzahlung aus dem Nachlass darstellen. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tod des Erblassers, und der Erbe oder Pflichtteilsberechtigte muss den Erwerb innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt melden.

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser (Steuerklasse) und der Höhe der Erbschaft ab. Es gibt drei Steuerklassen:

  • Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel: 7–30 %
  • Steuerklasse II: Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder: 15–43 %
  • Steuerklasse III: entfernte Verwandte, Nicht-Verwandte: 30–50 %

Die genaue Steuerhöhe ergibt sich aus dem geerbten Betrag und dem Steuersatz der jeweiligen Steuerklasse.

Erben profitieren von steuerfreien Freibeträgen, die je nach Verwandtschaftsverhältnis unterschiedlich hoch sind:

  • 500.000 € für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
  • 400.000 € für Kinder
  • 200.000 € für Enkel
  • 100.000 € für Eltern und Großeltern (bei Erbschaft, nicht bei Schenkung)
  • 20.000 € für Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder und Nicht-Verwandte

Liegt der Erbteil unterhalb des Freibetrags, fällt keine Erbschaftssteuer an.

Es gibt verschiedene legale Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuervermeidung:

  • Schenkungen zu Lebzeiten: Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Durch gestaffelte Übertragungen kann die Steuerlast erheblich reduziert werden.
  • Immobilien steuerfrei vererben: Selbstgenutzte Immobilien sind für Ehepartner und Kinder unter bestimmten Bedingungen steuerfrei, wenn sie mindestens 10 Jahre lang selbst bewohnt werden.
  • Steuerliche Vorteile für Unternehmensnachfolge: Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % steuerfrei vererbt werden, wenn der Betrieb über eine festgelegte Zeit weitergeführt wird.
  • Vermächtnisse gezielt nutzen: Statt einen einzigen Erben mit einer hohen Steuerbelastung zu versehen, kann das Erbe auf mehrere Personen verteilt werden, um Freibeträge optimal auszuschöpfen.
  • Güterstand anpassen: Durch Wechsel des Güterstandes (z. B. Güterstandsschaukel) können Steuervergünstigungen für Ehepartner genutzt werden.

Nach der Meldung der Erbschaft beim Finanzamt fordert dieses zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung auf. Nach Prüfung setzt das Finanzamt die Steuer fest. Die Steuer muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids gezahlt werden.

Ja, Nachlassverbindlichkeiten (z. B. Schulden des Erblassers, Beerdigungskosten, Erbfallschulden) können vom zu versteuernden Erbe abgezogen werden. Dadurch verringert sich die steuerpflichtige Erbmasse.

Ja, Immobilien können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt werden:

  • Ehegatten und Kinder können eine selbstgenutzte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie diese mindestens 10 Jahre lang weiterhin bewohnen.
  • Bei vermieteten Immobilien kann ein Bewertungsabschlag von 10 % genutzt werden.

Betriebsvermögen kann unter bestimmten Bedingungen bis zu 85 % oder sogar 100 % steuerfrei vererbt werden, wenn das Unternehmen für eine gewisse Zeit weitergeführt und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Ohne eine durchdachte Nachfolgeregelung kann eine hohe Erbschaftssteuer das Unternehmen jedoch finanziell belasten.

Internationale Erbschaften können eine Doppelbesteuerung auslösen, wenn sowohl in Deutschland als auch im Ausland Steuern anfallen. Deutschland hat jedoch mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, die eine doppelte Besteuerung ganz oder teilweise verhindern können.

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