Testamente & Erbverträge

Individuell und rechtssicher

Das Testament vom Anwalt - es lohnt sich fast immer

Ein Testament zu erstellen ist eine juristisch komplexe Aufgabe. Testamente, die ohne fachkundige Unterstützung verfasst werden, führen häufig zu Streitigkeiten unter Erben und Hinterbliebenen, die nicht selten vor Gericht enden. Sie verursachen immense Kosten und können zur Zerrüttung der Familienbande führen. Lassen Sie sich daher Ihr Testament vom Experten für Erbrecht erstellen, damit Ihr Nachlass tatsächlich dort ankommt, wo Sie es möchten.

Die Errichtung eines Testaments ist grundsätzlich ohne Anwalt oder Notar möglich. Testamente von Laien sind jedoch oft unwirksam, missverständlich oder unzweckmäßig. Viele Erbstreitigkeiten haben hier ihre Ursache. Eine optimale Nachfolgegestaltung ist meist nur mit juristischen Beistand realisierbar. 

Anwalts- oder Notartestament?

Grundsätzlich ist beides möglich. Der Notar errichtet das Testament in einer Urkunde, die Sie händisch unterzeichnen. Das anwaltliche Testament muss vollständig handschriftlich errichtet werden. Beide Testamentsformen können und sollten beim örtlichen Nachlassgericht hinterlegt und in das Testamentsregister aufgenommen werden. 

Der Notar kann den Entwurf des Testaments zugleich beurkunden. Nachteil eines notariellen Entwurfs ist der Umstand, dass Notare in aller Regel keine steuerliche Prüfung vornehmen und insoweit auch nicht haften. Hierbei können jedoch erhebliche steuerliche Nachteil entstehen. Der Notar ist zudem an die Notargebührenordnung gebunden. Ein notarielles Testament kostet daher schnell mehrere tausend Euro

Ein auf das Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt wird neben der rechtlichen auch eine steuerliche Prüfung zur Grundlage eines Testaments machen. Er kann Ihnen zudem einen Pauschalpreis für die Erstellung des Testaments anbieten, was dem Notar untersagt ist. Unsere Preise beginnen bei 500,00 €.

Die wichtigsten Testamentstypen

Das Einzeltestament ist eine einseitige, persönliche Verfügung von Todes wegen, mit der eine Person ihren Nachlass eigenständig regeln kann. Es bietet die Möglichkeit, Erben zu bestimmen, Vermächtnisse anzuordnen oder Testamentsvollstreckung anzuordnen, um den Nachlass nach den individuellen Wünschen zu gestalten. Ein Einzeltestament muss handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden, um rechtliche Wirksamkeit zu erlangen.

Das Ehegattentestament ist eine gemeinschaftliche letztwillige Verfügung, die nur von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam errichtet werden kann. Es enthält häufig eine wechselseitige Erbeinsetzung, bei der sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben bestimmen und zugleich die Erbfolge nach dem Tod des Letztversterbenden regeln. Ein typisches Beispiel ist das Berliner Testament, bei dem der länger lebende Ehegatte zunächst Alleinerbe wird, während die Kinder zu Schlusserben eingesetzt werden.

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, die vor allem von Ehepartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein, während die gemeinsamen Kinder oder andere Begünstigte erst nach dem Tod des zuletzt Versterbenden erben (Schlusserben). Dies sichert dem überlebenden Partner wirtschaftliche Stabilität, kann jedoch die Erbansprüche von Pflichtteilsberechtigten beeinflussen. Änderungen nach dem Tod eines Ehepartners sind nur eingeschränkt möglich, weshalb eine sorgfältige Gestaltung ratsam ist.
 
 

Das Behindertentestament ist eine spezielle testamentarische Gestaltung, die darauf abzielt, den Nachlass an ein behindertes Kind so zu regeln, dass dessen Ansprüche auf staatliche Sozialleistungen gewahrt bleiben und gleichzeitig der Nachlass vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers (Sozialregress) geschützt wird. Es dient der langfristigen Absicherung des behinderten Kindes und der individuellen Versorgung, während zugleich der Nachlass planvoll und rechtssicher verteilt wird. Hierbei werden häufig die Instrumente der Vor- und Nacherbschaft sowie der Testamentsvollstreckung angeordnet.

Ähnlich wie das Behindertentestament zielt das Bedürftigtentestament darauf ab, den Nachlass so zu regeln, dass ein bedürftiger Erbe – etwa jemand, der auf Sozialleistungen angewiesen ist – keinen Verlust seiner staatlichen Ansprüche erleidet. Gleichzeitig wird verhindert, dass der Nachlass direkt dem Sozialhilfeträger zufällt (Sozialregress).

Ein Geschiedenentestament regelt die Vermögensnachfolge speziell für Personen, die geschieden sind und ihre Nachlassplanung an die veränderten familiären Verhältnisse anpassen möchten. Ein solches Testament berücksichtigt oft besondere Regelungen für gemeinsame Kinder, neue Partnerschaften oder Stiefkinder, da komplexe Patchwork-Konstellationen erbrechtlich unübersichtlich werden und zu ungewollten Erbfolgen führen können.

Ein Unternehmertestament ist eine speziell auf die Nachfolge in Unternehmen ausgerichtete testamentarische Verfügung, die die Zukunft des Unternehmens und die Interessen der Erben rechtssicher regelt. Es berücksichtigt sowohl erbrechtliche als auch gesellschaftsrechtliche Aspekte, wie die Fortführung des Betriebs, die Rolle der Erben im Unternehmen und die Vermeidung von Erbstreitigkeiten. Ein Unternehmertestament ist besonders wichtig, um Liquiditätsprobleme durch Pflichtteilsansprüche oder Erbschaftssteuer zu vermeiden und die langfristige Stabilität des Unternehmens zu sichern.

Ein Erbvertrag ist -wie das Testament- eine vertragliche Verfügung von Todes wegen. Im Gegensatz zum Testament kann er jedoch schon zu Lebzeiten bindende Regelungen enthalten. Er wird häufig genutzt, um komplexe Nachlassregelungen, etwa bei Patchwork-Familien, Unternehmensnachfolgen oder Schenkungen zu Lebzeiten, rechtssicher zu gestalten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar zusätzlich beurkundet werden.

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