Erbschein & Erbenfeststellung

Klärung und Nachweis der Erbenstellung

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein zentrales Dokument, das die Erbenstellung nachweist und erforderlich ist, um Nachlassgegenstände wie Immobilien, Bankkonten oder Wertpapiere zu verwalten. Das Erbscheinsverfahren kann jedoch kompliziert und langwierig sein, insbesondere wenn ein Testament laienhaft verfasst ist, viele Erben beteiligt sind, die Erbfolge umstritten ist oder der Nachlass internationale Bezüge aufweist. 

Wann brauche ich einen Erbschein?

Stellt sich nach dem Todesfall die Frage, wer Erbe ist oder muss dies Dritten, wie zum Beispiel Banken oder dem Grundbuchamt gegenbüber belegt werden, kommen zwei Verfahren in Betracht: das Erbscheinsverfahren und die Erbenfeststellungsklage

Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt und dient als vorläufiger Nachweis, wer als Erbe gilt. Banken, Versicherungen oder das Grundbuchamt verlangen oft einen Erbschein, wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt.

Wichtig: Ein Erbschein hat keine absokute Beweiskraft! Das heißt: Er begründet nur eine widerlegbare Vermutung, dass die darin benannte Person Erbe ist. Falls später ein anderes Testament auftaucht oder eine Erbenfeststellungsklage erfolgreich ist, kann der Erbschein vom Nachlassgericht wieder eingezogen werden.

Wann brauche ich eine Erbenfeststellungsklage?

Da ein Erbschein keine absolute Beweiskraft hat, wird eine Erbenfeststellungsklage häufig nötig, wenn Unklarheit oder Streit darüber besteht, wer Erbe ist. Anders als das Erbscheinsverfahren, das sich auf Urkunden und Erklärungen stützt, wird hier die Erbenstellung verbindlich geklärt.

Das Urteil aus einer Erbenfeststellungsklage ist also bindend. Im Gegensatz zum Erbschein kann es nicht einfach durch neue Dokumente (z. B. ein später gefundenes Testament) widerlegt werden. Das Urteil ersetzt den Erbschein und muss von Banken, Behörden und dem Grundbuchamt akzeptiert werden. Falls bereits ein Erbschein ausgestellt wurde, kann er durch das Urteil für ungültig erklärt oder eingezogen werden.

Unterstützung in Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsklagen

Wir vertreten Sie in allen Lagen des Erbscheinsverfahrens oder der Erbenfeststellungsklage. Wir sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Ansprüche bestmöglich durchgesetzt werden. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei internationalen Erbscheinsverfahren, beispielsweise nach der EU-Erbrechtsverordnung. In solchen Fällen klären wir, welches nationale Recht anwendbar ist, und helfen bei der Beantragung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, das in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt wird.

Die häufigsten Fragen:

FAQ: Erbschein & Erbenfeststellung

Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er bestätigt, wer Erbe des Verstorbenen ist und in welchem Umfang das Erbe besteht. Mit dem Erbschein können Erben über das geerbte Vermögen verfügen, z. B. Bankkonten auflösen oder Grundbucheinträge ändern lassen.

Ein Erbschein ist erforderlich, wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt oder wenn Banken, Behörden oder das Grundbuchamt einen Erbnachweis verlangen. Besonders bei Immobilien oder komplexen Erbengemeinschaften ist ein Erbschein oft unerlässlich.

Jeder gesetzliche oder testamentarische Erbe kann beim zuständigen Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Auch Miterben oder Testamentsvollstrecker können den Antrag stelle

Der Antrag erfolgt schriftlich oder persönlich beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Dabei müssen Erben ihre Erbberechtigung nachweisen, z. B. durch:

  • Geburts- oder Heiratsurkunden zur Bestätigung der Verwandtschaft
  • Testament oder Erbvertrag
  • Angaben zum Nachlasswert

Der Erbschein wird erst nach einer Prüfung durch das Gericht ausgestellt.

Die Erbenfeststellung ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem festgestellt wird, wer Erbe ist, falls Zweifel oder Streitigkeiten bestehen. Dies kann notwendig sein, wenn:

  • Die Erbfolge unklar ist
  • Es mehrere potenzielle Erben gibt
  • Ein Testament angefochten wird
  • Alleinerbschein: Wird für einen einzelnen Erben ausgestellt.
  • Gemeinschaftlicher Erbschein: Gilt für eine Erbengemeinschaft und weist die Erbanteile aus.
  • Teilerbschein: Bestätigt nur den Anteil eines einzelnen Erben.
  • Erbschein mit Beschränkungen: Etwa für eine Nacherbschaft oder Testamentsvollstreckung.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Komplexität des Falls und der Auslastung des zuständigen Nachlassgerichts ab. In einfachen Fällen dauert es 4–8 Wochen, in strittigen Fällen kann es jedoch deutlich länger dauern.

Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und sind gesetzlich geregelt. Sie bestehen aus Gerichtsgebühren und ggf. Notarkosten.

Bei einem Nachlasswert von 100.000 € kostet der Erbschein derzeit 546 €.

Ja, falls neue Erben auftauchen oder das Testament ungültig sein sollte. In solchen Fällen kann das Nachlassgericht den Erbschein einziehen oder ändern.

Ja, wenn ein notarielles Testament oder Erbvertrag existiert, reicht dies in vielen Fällen als Erbnachweis aus. 

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