Kanzlei Görne Bissoli
Ihre digitale Kanzlei für Erbrecht.
Pflichtteil · Nachlassabwicklung · Erbschein · Testamente · Vermächtnisse · Erbschaftssteuer · Internationales Erbrecht
Beratung, die überzeugt
Flexible Beratung ohne Kanzleibesuch – spezialisiert, verständlich und fair.
01
100 % Erbrecht
Halbwissen kann teuer werden - besonders im Erbrecht. Vertrauen Sie auf erfahrene Spezialisten für einen reibungslosen Ablauf.
02
Digital & flexibel
Unsere Beratung passt sich Ihrem Alltag an. Ihr Beratungsgespräch ist immer nur einen Klick entfernt.
03
Klar & fair
Klarheit schafft Vertrauen - gerade beim Honorar. Deshalb sind unsere Modelle fair, verständlich und ohne versteckte Kosten.
Eine kostenfreie Erstberatung ist für uns selbstverständlich.
Enterbt?
Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen gehört zu unseren Kernkompetenzen.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Pflichtteilsrechner und finden Sie heraus, was Ihnen vom Erbe zusteht.
Was unsere Mandanten sagen:
Unser Versprechen:
Erreichbarkeit:
Ihr nächster Gesprächstermin ist jederzeit direkt online buchbar. Wir sorgen dafür, dass auch kurzfristige ausreichend Termine vorhanden sind.
Kostentransparenz:
Anwaltliche Vergütung kann kompliziert sein. Deshalb erläutern wir Ihnen die zu erwartenden Kosten so konkret wie möglich – bevor sie entstehen.
Kommunikation:
Wir sprechen Klartext, benennen Chancen und Risiken offen und suchen pragmatische Lösungen statt unnötiger juristischer Umwege.
Fachliche Exzellenz:
Wir sind ausgewiesen Experten im Erbrecht. Zusätzlich bilden wir uns regelmäßig, weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, fort.
Unsere Kompetenzen
Erbrecht von A bis Z

Pflichtteilsrecht
Wir setzen Ihren Pflichtteilsanspruch effizient durch und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Testamente
Wir erstellen Ihr rechtssicheres, professionelles Testament - zum Festpreis.

Erbauseinandersetzung
Wir unterstützen Sie, das Erbe gerecht und nach den Wünschen des Verstorbenen zu verteilen.

Erbausschlagung
Wir beraten Sie zu den Folgen einer Erbausschlagung und führen diese mit Ihnen durch.

Erbschein & Erbenfeststellung
Wir unterstützen Sie in allen Angelegenheiten rund um den Erbschein und klären für Sie der Erbfolge gerichtlich.

Weitere Kompetenzen
Wir sind in allen erbrechtlichen Angelegenheiten tätig. Hier erhalten Sie einen Überblick über unser gesamtes Leistungsspektrum.
Die häufigsten Fragen:
F A Q
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige wie Kinder und Ehepartner. Er kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Gern berechnen wir Ihnen Ihren individuellen Pflichtteilsanspruch und setzten diesen durch.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass Ehepartner, Kinder und ggf. weitere Verwandte nach festen Regeln erben.
Ein Erbschein ist unter anderem notwendig, wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt und Sie als Erbe ausweisen müssen, also insbesondere Bankgeschäfte oder Grundbuchänderungen vornehmen möchten.
Ein Testament ist sinnvoll, wenn Sie Ihren Nachlass individuell regeln, sowie Streit unter den Erben und unnötige Steuerlasten vermeiden möchten. Besonders wichtig ist es für Patchwork-Familien, unverheiratete Paare und Unternehmer. Für internationale Paare ist es unverzichtbar.
Unsere digitale Kanzlei kombiniert höchste fachliche Expertise mit moderner Technologie. Sie profitieren von flexibler Online-Beratung, schneller Bearbeitung ohne lange Wartezeiten und sicherem Dokumentenaustausch – egal, wo Sie sich befinden. So erhalten Sie effiziente, transparente und zeitsparende Rechtsberatung auf höchstem Niveau.
Ein Erbvertrag ermöglicht eine verbindliche Regelung der Erbfolge zwischen den Vertragsparteien. Im Gegensatz zum Testament kann er nicht einseitig widerrufen werden und bietet somit mehr Planungssicherheit, insbesondere für Ehepaare, Lebenspartner oder Unternehmensnachfolgen.
Die Erbengemeinschaft muss sich über die Verteilung des Nachlasses einigen. Falls keine Einigung möglich ist, kann eine Teilungsversteigerung oder eine gerichtliche Klärung der Aufteilung notwendig sein.
Eine Erbausschlagung muss in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht erklärt werden. Wir unterstützen Sie bei einer schnellen und rechtskonformen Abwicklung.
Wir sind erreichbar.
Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.